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Vabeg Seminar + Workshop: Grundlagen Eventsafety

Im April: Schwerpunkt Freiluftevents

Vom 13. bis 14. April 2010 findet das Seminar/ Workshop: Grundlagen der Eventsafety statt Die effektivsten Verfahren und Lösungen aus Entwicklung und Praxis. Mehr dazu hier klicken

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Slovenisches Schultheater mit Electro-Voice

Das Amphitheater des II. Gymnasiums von Maribor musste im letzten Jahr grundlegende Umbau-maßnahmen unterzogen werden. Bei der Neukonzeption der Spielstätte legten die Verantwortlichen .... [weiterlesen]

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Der Safecaddy erhält Vabeg Zertifikat

Umfassendes mobiles Hilfeleistungsgerät für Veranstaltungen

 Durch die Vielzahl an Sicherheitsmaterialien auf mobiler Basis die im Safecaddy integriert sind, eignet sich der Caddy hervorragend bei der Integration in das Sicher-heitskonzept. ..... [weiterlesen]

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ETC stellt neue Fire und Ice LED-Scheinwerfer vor

Lichttechnik >> LED

Die große Nachfrage nach Selador LED-Scheinwerfern veranlasste ETC zwei weitere Varianten der Selador-Serie auf den Markt zu bringen: Vivid Fire und Ice. ..... [Weiterlesen]

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VIDEO: Fotoshooting von eventshop.info mit Snickers Workwear Kleidung | behind the Scenes

Am 6. Februar fand das Fotoshooting für den neuen Eventshop Katalog statt. Hier ein kleinen Einblick, behind the Scenes...

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Aktuelle Magazine zum Lesen online!

Wir präsentieren Euch wieder die aktuellen Ausgaben (Januar/ Februar) der Magazine PROTECTOR und W&S zum reinlesen ..... [weiterlesen]

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Die Versammlungsstättenverordnung Bayern vom 02. November 2007 wurde zum 08.07.2009 im §6 des GVBl mehrfach geändert.

Änderungen (nach GVBl Nr. 13/2009)
1. §6 Abs. 3 wird vor dem Wort "Gänge" das Wort "Offene" eingefügt
2. §8 Abs.7 angefügt:
"(7) Zwischen Türen und Stufen oder Rampen müssen Absätze von mindestens 90cm liegen"
3. §9 Abs.3 Satz2 wird das Komma gestrichen
4. §11 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 aus Rückenlehne wirde Rückenlehnen
5. §18 Abs.1 Satz 1 Beleuchtungstürme ein s weniger
6. §40 Abs.6 wird Satz 5 angefügt:
"5 Art. 73 Abs.3 Satz 1 BayBO bleibt unberührt"
7. §47 Satz 1 erhält folgende Fassung:
" Sollen Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räu-men durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen, ist dies der zustän-digen Bauaufsichtsbehörde unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl rechtzeitig anzuzeigen; dies gilt nicht für die Durchführung von Veran-staltungen in Räumen, die als Versammlungsräume genehmigt sind, wenn die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt. 2Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt dem Betreiber oder Veranstalter den Ein-gang der Anzeige und teilt ihm mit, ob sie beabsichtigt, Maßnahmen nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu treffen. 3Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayBO bleibt unberührt.

 

Folgend der Download als pdf beim STMI: Download VStättV Bayern
Sie tritt ab dem 01.08.2009 in Kraft

8. §48 werden die bisherigen Nrn. 6a bis 20 zu Nrn. 7 bis 25.


Letzte Aktualisierung ( 28.11.2009 )
 
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http://eventtechniker.de/database/mediadaten-anzeigen/index.htm
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