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Geschrieben von Eventtechniker.de
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02.02.2007 |
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Erklärung der IP - Schutzarten Aufbau des Kurzzeichens: Die IP - Schutzarten werden durch festgelegte Kurzzeichen angegeben, die sich aus den stets gleich bleibenden Kennbuchstaben I und P und zwei Kennziffern für den vorhandenen Schutzgrad zusammensetzen. Kennbuchstaben IP Schutz gegen Berührung und Eindringen von Fremdkörpern und Wasser.
Erste Kennziffer 0 - 5 Schutz gegen Berührung und Eindringen von Fremdkörpern. zweite Kennziffer 0 - 8 Schutz gegen eindringen von Wasser.
Bedeutung der einzelnen Kennziffern:
Schutzgrade für Berührungs- u. Fremdkörperschutz erste Kennziffer 0 Kein besonderer Schutz gg. zufälliges Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile. Kein Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper.
1 Schutz gg. große Fremdkörper Schutz gg. zufälliges großflächiges Berühren unter Spannung stehender oder innerer, sich bewegender Teile z.B. mit der Hand. Kein Schutz gg. absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper größer als 50 mm.
2 Schutz gg. mittelgroße Fremdkörper Schutz gg. Berührung mit den Fingern unter Spannung stehender, oder innerer, sich bewegender Teile. Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper größer als 12 mm.
4 Schutz gg. kornförmige Fremdkörper Schutz gg. Berührung unter Spannung stehender oder innerer, sich bewegender Teile mit Werkzeugen, Drähten o.ä. dicker als 1 mm. Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper größer als 1 mm. Gilt nicht für Kühlluft- Öffnungen und Kondenswasser- Abflußöffnungen bei Maschinen, die Schutzgrad 2 haben dürfen.
5 Schutz gg. Staubablagerung Vollständiger Schutz gg. Berührung unter Spannung stehender oder innerer, sich bewegender Teile. Schutz gg. Staubablagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, jedoch so eingeschränkt, daß die Arbeitsweise der Maschine nicht beeinträchtigt wird.
Schutzgrade für Wasserschutz zweite Kennziffer 0 kein besonderer Schutz
1 Schutz gg. sekrecht fallendes Tropfwasser Wassertropfen, die senkrecht auf die Maschine fallen, dürfen keine negativen Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben.
2 Schutz gg. schräg fallendes Tropfwasser Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 15° zur Senkrechten fallen, dürfen keine negativen Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben.
3 Schutz gg. Sprühwasser Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine negativen Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben.
4 Schutz gg. Spritzwasser Wasser, das aus allen Richtungen gegen die Maschine spritzt, darf keine negativen Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben.
5 Schutz gg. Strahlwasser Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen die Maschine gerichtet wird, darf keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb der Maschine haben.
6 Schutz gg. Überflutung Wasser darf bei vorübergehender Überflutung nicht in schädlichen Mengen in die Maschine eindringen.
7 Schutz bei Eintauchen Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn die Maschine unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird.
8 Schutz bei Untertauchen Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn die Maschine unter den festgelegten Druck und für unbestimmte Zeit in Wasser eingetaucht wird.
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Letzte Aktualisierung ( 09.02.2007 )
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