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Steelflex PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
02.02.2007

Steelflex

Die Steelflex ist schon seit ca. der 80er Jahre ein gängiges Lastaufnahmemittel in der Baubranche.

Nach erfolgreicher Zulassung in der Veranstaltungstechnik darf es nun verwendet werden, steht jedoch bei Messegesellschaften in der Kritik.

Folgend nun eine Beschreibung und Erklärung des Sachverständigen Jens Herre (www.sfvt.org):

Zulassung:
Am 19.11.2005 wurde vom Fachausschuss Metall und Oberflächenbehandlung (MO) von der Prüf- und Zertifizierungsstelle des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften eine GS-Prüfbescheinigung für die Rundschlinge „Steelflex GAC 60“ erteilt.
Hersteller dieser Rundschlinge ist die Lift-All Company, Inc., 1909 McFarland Drive, Landisville, PA 17538-USA.

Der deutsche Vertrieb sowie Auftraggeber für die GS-Prüfbescheinigung ist die CAMCO Produktions- und Vertriebs-GmbH, Fischpicke 5, D-57482 Wenden.

Erklärung Steelflex
Im Unterschied zu herkömmlichen Rundschlingen, hat das „Steelflex GAC 60“ ein Stahllitzeninnengelege. Die Möglichkeit einer Sichtprüfung der Innengelege wird durch ein Sichtfenster gewährleistet. 

Gemäß der GS Prüfbescheinigung ist das „Steelflex GAC 60“ ein Anschlagmittel und darf bei bestimmungsgemäßer Verwendung wie folgt benutzt werden:

„Anschlagmittel für die Veranstaltungstechnik im Geltungsbereich der BGV C1 ohne zusätzliche Sicherung zum Halten und Heben über Personen bei halber Nenntragfähigkeit.“
Die GS Prüfbescheinigung weißt eine Gültigkeit bis zum 31.12.2010 aus.

Zusammenfassung
Aufgrund der bestandenen Baumusterprüfung ist die Verwendung des „Steelflex GAC 60“ als Anschlagmittel im Bereich der Veranstaltungstechnik zulässig. Dies schließt beispielsweise die Verwendung im Tour-, Theater-, Konzert- und Messebetrieb ein.

www.sfvt.org

 
 
 
 
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