| Das überarbeitete Rauchverbot GSG Gesundheitsschutzgesetz Bayern ab dem 01.08.09 |
|
|
|
| Geschrieben von Vabeg Eventsafety D | |
| 22.09.2009 | |
|
Das Rauchverbot in Bayern wurde überarbeitet, und ist seit dem 01.08.2009 gültig. Nichtraucherschutz in Bayern
Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) an Lebensrealität angepasstAm 01. August 2009 tritt das geänderte Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) in Kraft. Nichraucherschutz und Rauchverbot werden damit an die Lebenswirklichkeit angepasst. Zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind Nichtraucher. Sie haben einen Anspruch darauf, vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt zu werden. Darum bleibt es bei dem mit dem Gesundheitsschutzgesetz vom 20.12.2007 eingeführten Rauchverbot überall dort, wo Menschen dem Rauch anderer nicht ausweichen können. Wo hingegen Nichtraucher in ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können, ist ein striktes Rauchverbot zum Schutz der Nichtraucher nicht notwendig. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 zum Nichtraucherschutz, in dem klargestellt wurde, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums auch über sachgerechte und folgerichtige Ausnahmeregelungen entscheiden kann, sieht das Änderungsgesetz eine Lockerung des Rauchverbots im Bereich der gewerblichen Gastronomie und von Kultur- und Freizeiteinrichtungen vor. Ziel war es, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens und den Freiheitsrechten der Raucher und der Gaststättenbetreiber zu finden. Eckpunkte des geänderten Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG):Das Rauchen ist verboten
In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen grundsätzlich auch auf dem Gelände der Einrichtungen untersagt. Das Rauchen ist erlaubt
|












Seminar: Grundlagen der EventSafety



verantwortlich. Die Inhalte der Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung von Eventtechniker.de wieder.