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Missgeschick: Berlin ohne VStättVO PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
29.06.2004
29.06.2004 Missgeschick: Berlin ohne VStättVO
Seit dem 11. Juni 2004 ist die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) in Berlin außer Kraft.

Das alles nur, nach einem „Missgeschick“ wie es ein Beamter aus dem Senat wörtlich ausdrückte. Das außer Kraft setzen der VStättVO war wahrscheinlich eine der letzten Amtshandlungen des Senators und SPD-Vorsitzenden Herrn Strider. Dieser warf aus anderen Gründen um diese Zeit das Handtuch und trat zurück. Wie auf der Webseite des Senats zu entnehmen ist, wurde die Verordnung über Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) vom 15. September 1970 (GVBl. S. 1664), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2000 (GVBl. S. 361) außer Kraft gesetzt und am 11. Juni 2004 aufgrund der neuen Anlagen-Prüfverordnung (AnlPrüfVO) ersetzt. Diese wurde also von dem damaligen Senator anstatt der VStättVO ins Rennen geschickt. Geplant war jedoch gleichzeitig die neue Sonderbaubetriebsverordnung in Kraft zu setzen, was jedoch unter den Tisch fiel. Diese regelt einige brandschutzrelevanten baulichen und technischen Maßnahmen, mit welcher die AnlPrüfVO nahezu nichts zu tun hat, welche jedoch im Versammlungsstättenbereich unabdingbar sind. “Nun ist das Missgeschick passiert! Rein rechtlich könne man in dem Bereich nun in der nächsten Zeit auf kurzzeitigen Veranstaltungen (wie Partys, Veranstaltungen in Hallen etc.) machen was man wolle.“ so der Beamte des Senats. Dabei bleibt natürlich zu beachten, dass einige Doppelregelungen in Normen oder staatlichen Vorschriften zu der VStättVO existierten und somit weiterhin auch in Berlin ihre Gültigkeit haben. Deshalb sollte eine Art „Ausnutzung“ nur mit größter Vorsicht angegangen werden. Der Wegfall der VStättVO war eine Handlung der Entbürokratisierung. Die kommende Sonderbaubetriebsverordnung wird dann zugleich die bereits außer Kraft gesetzten Verkaufsstätten-, Beherbergungs-, Gaststätten- sowie Versammlungsstättenverordnung ersetzen. Dadurch werden dann einige wichtige Teile wegfallen und lassen somit den Architekten und Verantwortlichen wesentlich mehr Handlungsspielraum zu, ohne rechtswidrig zu handeln. Laut dem Beamten wird die Sonderbaubetriebsverordnung nun mit Tempo fertiggestellt. Nach einer vorsichtigen Schätzung solle dann die Verordnung zum August neben der AnlPrüfVo die vier außer Kraft gesetzten Verordnungen ersetzen. Mit großen Bedenken bestreitet nun der Beamte seine Arbeit weiter, denn nun soll es aufgrund der Entbürokratisierung zu einem erheblich höheren Genehmigungsaufwand kommen. Interessant wird es dann für alle Firmen, welche in ganz Deutschland tätig sind, denn es scheint nun so als würden in Zukunft einige Bundesländer gravierend andere Gesetze und Genehmigungsverfahren umsetzen bzw. anwenden. Das bedeutet dann Chaos, dass dann wieder erst vereinfacht werden muss. Hoffentlich dann auf der EU-Schiene und nicht mehr im kleinen dunklen Kämmerchen.
Letzte Aktualisierung ( 15.03.2007 )
 
 
 
 
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