11.07.2003 Neue DIN für "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken"
DIN 14090: 2003-05 (srb 7/2003) Die neue DIN 14090: 2003-05 wurde gegenüber der alten DIN 14090: 1977-06 in folgenden Punkten geändert: Begriffe und Definitionen wurden überarbeitet Die Anforderungen an Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen wurden überarbeitet. Die Darstellung der Flächen wurde aufgenommen. Die Erläuterungen zu Abschnittsänderungen wurden aufgenommen. Anforderungen an Zugänge: Durchgänge müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,2 m (alt: 2,0 m) haben. Die Breite 1,25 m mit einer möglichen geringfügigen Einengungen von mindestens 1,0 m bleiben bestehen. Anforderungen an Aufstellflächen: Aufstellflächen müssen mindestens 5 m x 11 m groß sein. Anforderungen an Bewegungsflächen: Bewegungsflächen müssen mindestens 7 m x 12 m groß sein. Vor und hinter Bewegungsflächen an weiterführenden Zufahrten sind 4 m lange Übergangsbereich anzuordnen (alt: keine Übergangsbereiche). Tragfähigkeit für Zufahrten und Aufstellflächen: Die Tragfähigkeit von Zufahrten und Aufstellflächen muss für Feuerwehrfahrzeuge mindestens 16 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) und die zulässige Achslast mindestens 10 t betragen. Aufstellflächen müssen so befestigt sein, dass sie einer Flächenpressung von mindestens 800 kN/m2 standhalten. Die Mindestbreiten der Zufahrten (Angaben als Radius - alt: Durchmesser) wurden in einem 0,5-m-Raster angepasst. (Werte bleiben gleich.) Besonderheiten bei der Aufstellung von Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt: Die Kennzeichnung ist nach § 12 (1) Nr.8 StVO mit dem Schild DIN 4066-D1 auszuführen. Diese Kennzeichnung begründet ein Haltverbot. Diese Kennzeichnung gilt als "amtlich", wenn das Kennzeichen rechts untern den Gemeindenamen trägt. Das Hinweisschild DIN 4066-D1 kann in einigen Fällen zur Kennzeichnung und Sicherstellung der Zufahrtsmöglichkeiten nicht ausreichen sein und muss unter Umständen zur Ergänzung mit dem Halteverbotsschild (Zeichen 283 nach StVO) zusätzlich gekennzeichnet werden.
(Quelle: Sidiblume. de) |
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