| Neues Geräte - und Produktsicherheitsgesetz |
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| Geschrieben von Eventtechniker.de | |
| 06.04.2004 | |
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06.04.2004 Neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz tritt am 01. Mai 2004 in Kraft Aus der Mitteilung vom 09.2003: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Weniger Paragrafen, mehr Sicherheit - dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung auch mit der Neuregelung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Das Gesetz führt die bisher getrennt voneinander geregelten Vorschriften zur Gerätesicherheit und zur Produktsicherheit zusammen und setzt zugleich die EU-Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit um. Ob für Bohrmaschinen, Kühlschränke oder Spielzeug - das neue Gesetz schafft einheitliche Regeln für die Sicherheit technischer Produkte. Mehrfachregelungen werden abgeschafft, Zuordnungsprobleme werden beseitigt. Davon profitieren die Wirtschaft und die Aufsichtsbehörden. Daneben wird mit der Neuregelung auch der Schutz der Verbraucher und der Arbeitnehmer gestärkt. Hersteller und Händler müssen gründlich informieren und gefährliche Produkte zurückrufen. Hersteller können mehr Produkte als bisher mit dem GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" auszeichnen, wenn die Produkte den erforderlichen Test durch eine unabhängige Stelle bestanden haben. Quelle: sidiblume.de |
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| Letzte Aktualisierung ( 15.03.2007 ) |












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