| Novellierung der ArbStättV beschlossen |
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| Geschrieben von Eventtechniker.de | |
| 17.09.2003 | |
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17.09.2003 Novellierung der Verordnung über Arbeitstätten beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2003 den Entwurf einer Verordnung zur Novellierung der Verordnung über Arbeitstätten beschlossen. Die Arbeitsstättenverordnung wird umfassend auf der Grundlage des § 18 Arbeitsschutzgesetz neu erlassen. Der Verordnungsentwurf legt die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest und beschreibt die zu erreichenden Schutzziele. Konkrete Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung nur dann vorgenommen, wenn dadurch besondere Gefährdungen für die Beschäftigten vermieden oder Fehlentwicklungen später nicht mehr korrigiert werden können, z.B. in der Bauphase bei den Abmessungen von Räumen. Durch einheitliche und flexible Grundvorschriften wird den Betrieben, innerhalb der zwingenden europäischen Vorgaben für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Spielraum für an ihre Situation angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen gegeben werden. Die Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 30. November 1989 wird um drei, nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht ausreichend umgesetzten Bestimmungen der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie ergänzt und damit vollständig umgesetzt. Durch Artikel 2 der Verordnung wird der Nichtraucherschutz in die Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche integriert. Quelle: Weka Arbeitsschutz |
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| Letzte Aktualisierung ( 15.03.2007 ) |












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