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Rauchverbot auf Veranstaltungen/ Events PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
24.12.2007

 

Folgend die Klärung des neuen Rauchverbots mit einigen Beispielen.

Das Thema Rauchverbot ist grundsätzlich Ländersache, lediglich ein Bundesgesetz regelt das Rauchverbot in Einrichtungen des BUndes und öffentlichen Verkehr.


Für uns stellt sich nun die Frage, darf auf Veranstaltungen/ Events geraucht werden oder nicht.

INFORMATION RECHTLICHES

Bund
In dem Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, ist in der Beschreibung des Gesetzes folgendes zu entnehmen: "Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln" im weiteren Verlauf jedoch regelt das Gesetz darüber hinaus auch öffentliche Räume und Gebäude mit einer nicht genauer definierten Beschreibung.
Die einzelnen Gesetze der Länder, welche jedoch anders benannt sind, regeln das Rauchverbot eigens in Räumen und Gebäuden.

Bayern
Rechtliche Grundlage ist das GSG Gesundheitsschutzgesetz.

In Bayern darf in Festzelten nicht geraucht werden! Das steht nicht eindeutig im neuen Gesetz (GSG) geht jedoch aus dem Bundes-Gaststättengesetz hervor (§1 Abs. 2 GastG).
Wir klären derzeit noch, ob in Zelten geraucht werden darf, wenn das Zelt nur als Regenschutz dient, sowie wenn in dem Zelt nicht "ausgeschenkt wird" GastG keine Anwednung findet.
Das Rauchen in Nebenräumen von Gaststätten ist nicht zulässig.

Frage an den bayersichen Landtag:
Darf auf kurzzeitigen Veranstaltungen Indoor (öffentlich mit Eintritt) geraucht werden? 
"Das Rauchverbot gilt insbesondere auch dann für kurzfristige Veranstaltungen, wenn es sich hierbei um eine Kultur- oder Freizeiteinrichtung handelt oder Speisen und/oder Getränke zum sofortigen Verzehr verkauft werden. "


Das bayerische Gesetz, GSG Gesundheitsschutzgesetz Download
Das Umweltministerium mit einem Vollzugshinweis zum Gesetz LINK 
Das Staatsministerium zum Thema Rauchverbot und die Durchführung LINK 



Für die Durchführung in anderen Bundesländern haben wir derzeit keine Aussage vorliegen.
Wir empfehlen die Recherche über Wikipedia oder ähnlichem.
 

Eine Liste der Durchführung der einzelnen Länder vom 07.2007 ist hier zu finden


Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir diese hier mitteilen.
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Gerne steht Ihnen Vabeg bei Fragen zur Thematik zur Verfügung. http://www.vabeg.com/




Das Gesetz und weitere Informationen sowie die Kennzeichnung von Raucherbereichen finden Sie unter:
http://www.rauchen-gestattet.de/

 

Letzte Aktualisierung ( 11.01.2008 )
 
 
 
 
http://www.riedel.net/FiberSolutions/MediorNetOverview/Overview/tabid/553/language/de-DE/Default.aspx