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Rechtssicher Tanzen am Karfreitag? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Vabeg Eventsafety D   
09.04.2009

Die Osterfeiertage sind Teil der höchsten christlichen Feiertage. Doch die religiöse Bedeutung gerät besonders mehr und mehr in den Hintergrund. Für die Meisten sind die arbeitsfreien, kirchlichen Feiertage Freizeit, die es zu genießen gilt. Doch „abtanzen“ in Diskotheken ist Tabu, zumindest wenn es nach dem Feiertagsgesetz geht. Doch wann ist eigentlich was erlaubt?

Karfreitag ist einheitlicher Feiertag in Deutschland. Überall herscht Tanzverbot. Doch der Gesetzgeber hat  in Sachen Feiertagen den Bundesländern die Gestaltungsfreiheit überlassen.

Aber hätten Sie's gewusst, in Berlin herscht Tanzverbot nur von 4 bis 21 Uhr. In Hamburg gar, gibt es nicht einmal spezielle Feiertagsregelungen. Es wird auf die bundeseinheitliche Regelung zum Schutze der Würde von Sonn- und Feiertagen verwiesen. Doch was heisst das im Klartext? Und was bedeutet Tanzverbot? Tanzverbot ist nicht gleich Musikverbot oder gleich generelles Veranstaltungsverbot. Jedes Land hat hierzu eigene Definitionen an welchen Feiertagen was gemacht werden darf. Hat es mit Brauchtumspflege zu tun, wird ein kommerzieller Zweck angestrebt, hat die Veranstaltung einen Marktcharakter, ist die Musik Hintergrunduntermalung oder Hauptact? Es gibt unzählige Ver- und Gebote und genausoviele Ausnahmen. Um rechtsicher tanzen zu können muss man am Ende ersteinmal viele Paragraphen studieren.





Hinweis in eigener Sache: Wir können keine Rechtsberatung im Sinne eines Anwaltes machen. Bitte prüfen Sie im Einzelfall ob die gemachten Angaben auch für Sie in Frage kommen.

Letzte Aktualisierung ( 09.04.2009 )
 
 
 
 
http://www.riedel.net/FiberSolutions/MediorNetOverview/Overview/tabid/553/language/de-DE/Default.aspx