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Vereinfachung ArbStättV GPSG PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
04.09.2003
04.09.2003 Vereinfachung: ArbStättV und Geräte- und Produktions sicherheitsgesetz (GPSG)
Die Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung führt zu einer deutlichen Vereinfachung der bisher bestehenden Vorschriften und setzt zugleichzwingende europäische Vorgaben um. Der Verordnungsentwurf beschreibt die zu erreichenden Schutzziele und legt die Grundpflichten der Unternehmer für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest. Dabei schaffen flexible Vorschriften Spielraum für - an die jeweilige Unternehmenssituation angepasste - Arbeitsschutzmaßnahmen. So wird, um nur dieses Beispiel zu nennen, künftig die Gestaltung von Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen nicht in vielfältigen Details wie Grundfläche oder Raumtemperatur geregelt, sondern allein von der Nutzung der Räume abhängig gemacht.

Die Regelung der Arbeitsschutzkennzeichnungsvorschriften - die zur Zeit in mehr als 90 Unfallverhütungsvorschriften der verschiedenen Unfallversicherungsträger verstreut sind - wird durch einen Verweis auf die europäische Richtlinie in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Zukünftig wird ein Ausschuss aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft und Behörden Regeln festlegen, die die in der Verordnung gestellten Anforderungen bedarfsgerecht konkretisieren. Die bisher vom Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Arbeitsstättenrichtlinien werden dadurch abgelöst.

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Weniger Paragraphen, mehr Sicherheit - dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung auch mit der Neuregelung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Das Gesetz führt die bisher getrennt voneinander geregelten Vorschriften zur Gerätesicherheit und zur Produktsicherheit zusammen und setzt zugleich die EU-Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit um. Ob für Bohrmaschinen, Kühlschränke oder Spielzeug - das neue Gesetz schafft einheitliche Regeln für die Sicherheit technischer Produkte. Mehrfachregelungen werden abgeschafft, Zuordnungsprobleme werden beseitigt. Davon profitieren die Wirtschaft und die Aufsichtsbehörden. Daneben wird mit der Neuregelung auch der Schutz der Verbraucher und der Arbeitnehmer gestärkt. Hersteller und Händler müssen gründlich informieren und gefährliche Produkte zurückrufen. Hersteller können mehr Produkte als bisher mit dem GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" auszeichnen, wenn die Produkte den erforderlichen Test durch eine unabhängige Stelle bestanden haben.

Quelle: sidiblume.de

Letzte Aktualisierung ( 13.08.2007 )
 
 
 
 
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