| Vereinfachung ArbStättV GPSG |
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| Geschrieben von Eventtechniker.de | |
| 04.09.2003 | |
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04.09.2003 Vereinfachung: ArbStättV und Geräte- und Produktions sicherheitsgesetz (GPSG) Die Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung führt zu einer deutlichen Vereinfachung der bisher bestehenden Vorschriften und setzt zugleichzwingende europäische Vorgaben um. Der Verordnungsentwurf beschreibt die zu erreichenden Schutzziele und legt die Grundpflichten der Unternehmer für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest. Dabei schaffen flexible Vorschriften Spielraum für - an die jeweilige Unternehmenssituation angepasste - Arbeitsschutzmaßnahmen. So wird, um nur dieses Beispiel zu nennen, künftig die Gestaltung von Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen nicht in vielfältigen Details wie Grundfläche oder Raumtemperatur geregelt, sondern allein von der Nutzung der Räume abhängig gemacht. Die Regelung der Arbeitsschutzkennzeichnungsvorschriften - die zur Zeit in mehr als 90 Unfallverhütungsvorschriften der verschiedenen Unfallversicherungsträger verstreut sind - wird durch einen Verweis auf die europäische Richtlinie in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Zukünftig wird ein Ausschuss aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft und Behörden Regeln festlegen, die die in der Verordnung gestellten Anforderungen bedarfsgerecht konkretisieren. Die bisher vom Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Arbeitsstättenrichtlinien werden dadurch abgelöst. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Quelle: sidiblume.de |
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| Letzte Aktualisierung ( 13.08.2007 ) |












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