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Zugspitzlauf-Urteil: Fachleute warnen vor falscher Auslegung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Michael Öhlhorn   
02.12.2009
Das aktuelle Urteil vom Montag den 01.12.2009 zum Unglück des Zugspitzlaufs im Jahre 2008 wo 2 Menschen ums Leben kamen und mehrere durch Unterkühlung und Erschöpfung verletzt wurden, wird von Sicherheitsfachleuten vor falscher Auslegung auf andere Veranstaltungen gewarnt.

Der Veranstalter wurde in 1. Instanz zu 13.500 Euro Strafe verurteilt. Nach gestrigem Urteil in 2. Instanz wurde er freigesprochen.

Kein Freibrief für Veranstalter
Veranstalter könnten dadurch keinen Freibrief sehen, dass Besucher von herkömmlichen Veranstaltungen selbstverantwortlich sind.
Auch rechnen Fachleute in Zukunft wieder vermehrt, mit den nichtigen Klauseln auf Eintrittskarten oder in den allgemeinen AGBs: "Der Veranstalter haftet für keine Schäden und Unfälle".

Rennfahrer sind ebenso selbstverantwortlich
Fachleute weißen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Extremsportart wie dem Zugspitzlauf, eine hohe Eigenverantwortung den Läufern/ Teilnehmern gestellt wird, da sie im Vorfeld wissen, dass es sich um eine gefährliche Extremsportart handelt und sie selbst die Grenzen abschätzen müssen.
Dies ist vergleichbar, mit einem Unglücksfall bei einem Autorennen, wo ebenso selten bis nie der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden kann, es sei denn ein Verkehrs- oder Organisationsverschulden kann nachgewiesen werden.

Veranstalter herkömmlicher Veranstaltungen, sind für Ihre BESUCHER auch in Zukunft verantwortlich! Egal ob diese Betrunken sind oder nicht, egal ob es Dunkel oder Laut ist oder nicht.

Hohe Strafe Zugspitzlauf - Vergleich
Wären unter den Verunglückten des Zugspitzlaufs nicht nur Teilnehmer, sondern ebenso Besucher, hätte das Urteil wohl anderst ausgesehen, da der Veranstalter für die Besucher der Veranstaltung (unabhändig ob diese entgeltlich Zutritt bezahlt haben oder nicht) eine hohe Fürsorgepflicht trägt.

Rechtsgrundlage: Grundgesetz; Bauordnung; Versammlungsstättenverordnung und weitere

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Letzte Aktualisierung ( 02.12.2009 )
 
 
 
 
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