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Künstlersozialabgabe KSK Gebühr 2011 auf 3,9% PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
18.01.2011
Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben.
Der Prozentsatz wird bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr durch eine "Künstlersozialabgabe - Verordnung" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG).

Prozentsätze für die Berechnung der Künstlersozialabgabe:

 

 

 

 Jahr:  2000  2001  2002  2003  2004  2005  2006  2007 2008  2009  2010  2011 
 Abgabesatz in %:  4,0  3,9  3,8  3,8  4,3  5,8  5,5  5,1  4,9  4,4  3,9  3,9

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung ( 18.04.2011 )
 
 
 
 
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