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| Checkliste Sicherheitsaufgaben |
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| Geschrieben von Eventtechniker.de | |||||||||
| 09.02.2007 | |||||||||
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Checkliste Sicherheitsaufgaben: - Gebrauchsanweisung des Effektes einhalten - Gefahrenbereich absperren (Zutrittsverbot bei Montage, Hinweisschilder) - Bereitstellen von Feuerlöschgerät - Verbot Rauchen & offenes Licht (Schild) - Erste Hilfe organisiert? - bei Abbrennen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Personen und brennbaren Objekten unbedingt einhalten - ungehinderte Sicht auf den Abbrennplatz - nur eine Person verantwortlich für Effekte - Anzahl der auf der Bühne vorhandenen pyrotechn. Gegenstände ist auf den tatsächlichen Bedarf zu beschränken - Schlüssel des Zündgerätes immer im Besitz des Pyrotechnikers - bei Montage und Verkabelung der Effekte Spannungsfreiheit herstellen (Zündgerät ausschalten und Schlüssel abziehen)
Checkliste für den Notfall (wichtig bei Gastspielen):
Bühnenspezifische Sicherheitsmaßnahmen: - Bühnenschlitze im Sicherheitsbereich abdecken (Schwelbrandgefahr) - Blechplatten oder Brandschutzdecken in Gefahrenbereichen auslegen - ausreichende Einweisungen und Proben für Beteiligte - Zündkabel markieren (Verwechslungsgefahr) - bei hoher Brandgefahr sollten geeignete Effekte (Fontänen oder Feuerräder) in Kästen aus Blech und Plexiglas abgebrannt werden (Druckausgleichsöffnungen nicht vergessen) - !!! Alle unbekannten Effekte unbedingt vorher an sicherer Stelle im Freien ausprobieren !!! - je nach Rauchentwicklung für ausreichende Belüftung sorgen Kennzeichnung des Sicherheitsbereiches und Sicherung vor dem Zugriff Unbefugter
Für die eigene rechtliche Absicherung (techn. Leiter, Bühnenmeister, Pyrotechniker) ist es nützlich zu wissen: - welche Institution oder Person im Theater oder Unternehmen ist der Erlaubnisinhaber (Einblicknahme zum Vergleich der erlaubten Klassen und Tätigkeiten; nur was in Erlaubnis und Befähigungsschein steht, darf auch ausgeführt werden) - gibt es eine explizite Pyro-Haftpflichtversicherung und was deckt sie ab (normale Gewerbehaftpflichtversicherungen haben eine Explosivstoffausschlußklausel!) - als Befähigungsscheininhaber nur Effekte durchführen, die man verantworten kann; alles andere ist abzulehnen oder durch weniger gefährliches zu ersetzen!
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| Letzte Aktualisierung ( 10.02.2007 ) | |||||||||










Seminar: Grundlagen der EventSafety



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