Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN
2.1
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
2.2
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
2.3
Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)
2.4
Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
2.5
Richtlinie 2004/57/EG der Kommission zur Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition für die Zwecke der Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN
3.1
Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz und den nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen (Sprengstoff-Zuständigkeitsverordnung - SprengGZuVO)
4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW.
4.1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)
4.2
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Prüfung des Versagungsgrundes nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 des Sprengstoffgesetzes
4.3
Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz
5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN
5.010
SprengLR 010 - Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen
5.011
SprengLR 011 - Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen
5.210
SprengLR 210 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel
5.220
SprengLR 220 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände
5.230
SprengLR 230 - Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
5.240
SprengLR 240 - Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
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