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Geschrieben von Eventtechniker.de
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09.02.2007 |
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Vorgeschriebene Mindestsicherheit von Zündpulten: - Schlüsselschalter zum Ausschluß von unbefugter und unbeabsichtigter Auslösung - Zündung erfolgt über zwei Schaltelemente, wovon mindestens eines ein Taster sein muß (nur bei ungefährlichen Effekten darf mit einem gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesicherten Taster gezündet werden) - max. Prüfstrom darf 25mA nicht überschreiten - der Anschluß an sonstige Stromquellen, z.B. direkten Netzanschluß ist verboten - Bei komplizierten und häufigen Bühneneffekten empfiehlt sich eine DMX-Steuerung. Beleuchtung und Pyroeffekte können synchron und von einer qualifizierten Person gefahren werden, außerdem ist der Ablauf der Effekte speicherbar. _____________________________ Verfasser: Kay Busch, Technischer Bühnenvorstand / eMail:
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/ Stand: 09/01 / Die Angaben dienen nur als Hinweis, sind ohne Gewähr und können unter keinen Umständen ein Studium der gesetzlichen Vorschriften ersetzen! Ich empfehle jedem, der sich ernsthaft mit Bühnenpyrotechnik befassen möchte einen der einschlägigen Lehrgänge. Tips und Empfehlungen gebe ich gern. Außerdem bin ich auch für Anregungen dankbar. Werbung in eigener Sache: Meine Kollegen und ich können nicht nur klug daherreden, sondern übernehmen auch Aufträge für pyrotechnische und Spezialeffekte ! Eine eMail reicht, und wir rufen zurück. Copyright Kai Busch und Eventtechniker.de
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Letzte Aktualisierung ( 24.06.2008 )
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