Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen Gemäß Sprengstoffgesetz beinhaltet der Begriff Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen für den Pyrotechniker das Bearbeiten,Verarbeiten, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten , nicht jedoch das Herstellen und Wiedergewinnen. Bearbeiten: Arbeitsvorgänge, die den explosionsgefährlichen Stoff in eine andere Form bringen (z.B. Patronieren, Verpacken) Verarbeiten: Verfahren und Arbeitsgänge, die den Stoff in seiner chem. Substanz ändern oder mit anderen Stoffen vermengen/vermischen Aufbewahren: Oberbegriff für jede Art des Lagerns, Abstellens und Bereithaltens; setzt die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie voraus Verwenden: bestimmungsgemäßer Verbrauch explosionsgefährlicher Stoffe (z.B. zünden, sprengen) aber auch Vorbereitungsarbeiten dazu (z.B. Laden, Patronieren, Einbau in Dekorationen) Vernichten: Vorgänge, durch die explosionsgefährliche Stoffe unwirksam gemacht werden, ohne dabei bestimmungsgemäß genutzt zu werden Das Ausüben ihrer Tätigkeit ist für Theater- bzw. Film- und Fernsehpyrotechniker an ihre jeweiligen Produktionsstätten gebunden (Theater, Freilichtbühnen, Studios, Gelände für Außenaufnahmen usw.) Für vorbereitende Arbeiten, die nicht am Abrennort durchgeführt werden können, ist vom Arbeitgeber ein Vorbereitungsraum zur Verfügung zu stellen, für den folgendes gilt: - Verbot von Rauchen und offenem Feuer sowie deutliche Hinweise darauf - keine Heizung mit offener Flamme - vor dem Zugang zum sowie im Arbeitsraum je ein geeigneter Feuerlöscher (z.B. 10 kg Wasserlöscher); zusätzlich im Raum ein Gefäß mit mindestens 10 l Wasser (Eimer) - während der Vorbereitungszeit dürfen in diesem Raum keine anderen Tätigkeiten ausgeführt werden - Unbefugten ist der Zutritt zu untersagen (Beschilderung, Warnzeichen) - das Arbeitsmobiliar soll mit leicht zu reinigendem Oberflächen versehen sein (keine Ritzen oder Vertiefungen), auch übrige Oberflächen müssen durch feuchtes Aufwischen zu reinigen sein (keine Teppichböden); Zweck der Übung: nirgendwo dürfen sich Reste von explosionsgefährlichen Stoffen festsetzen können! - im Vorbereitungsraum dürfen nur so viel pyrotechnische Sätze oder Gegenstände bereitgehalten werden, wie es der Fortgang der Arbeit erfordert, höchstens jedoch 1 kg netto (außer Pyrowatte höchstens 50g Trockensubstanz, Pyroschnur und Pyropapier höchstens 100g) - für die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände ist ein feuersicherer Schrank im Arbeitsraum zulässig (Aufbewahrung allgemein siehe Punkt 1.7) unzulässige Arbeiten laut GUV 26.22: alle Arbeiten mit dem Ziel, die Wirkung zugelassener pyrotechnischer Gegenstände zu verändern oder sie herzustellen, insbesondere: - Herstellen von pyrotechnischen Sätzen mit Ausnahme des Mischens von Mehrkomponentensätzen - Bearbeiten der Sätze durch Pressen, Schlagen, Schmelzen, Granulieren, Anteigen o.ä. - Verarbeiten von pyrotechnischen Sätzen in Abbrennvorrichtungen unter Einschluß (Verdämmung) - konstruktive Veränderung pyrotechnischer Gegenstände - mechanische Bearbeitung Werkzeuge und Schutzausrüstungen: - nur Werkzeuge verwenden, die nicht funkenreißend sind - Geräte mit heißer Oberfläche nicht verwenden (z.B. Heizgeräte), Lötkolben sind nur für unumgängliche Arbeiten zu verwenden, bei Lötarbeiten Augenschutz tragen - Schutzausrüstung ist zur Verfügung zu stellen, z.B. Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Körperschutz [Handschuhe, Schutzwesten], Gehörschutz - bestehen Auflagen über Schutzausrüstungen bei Mitwirkenden, muß sich der Verantwortliche vor Zündung der betreffenden Effekte von ihrer vorgeschriebenen Anwendung überzeugen _____________________________ Verfasser: Kay Busch, Technischer Bühnenvorstand / eMail:
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/ Stand: 09/2001 / Die Angaben dienen nur als Hinweis, sind ohne Gewähr und können unter keinen Umständen ein Studium der gesetzlichen Vorschriften ersetzen! Ich empfehle jedem, der sich ernsthaft mit Bühnenpyrotechnik befassen möchte einen der einschlägigen Lehrgänge. Tips und Empfehlungen gebe ich gern. Außerdem bin ich auch für Anregungen dankbar. Werbung in eigener Sache: Meine Kollegen und ich können nicht nur klug daherreden, sondern übernehmen auch Aufträge für pyrotechnische und Spezialeffekte ! Eine eMail reicht, und wir rufen zurück. Copyright Kai Busch und Eventtechniker.de
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