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Genehmigung: Massenaufstieg von Luftballons + Aufstieg von Laternen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
04.01.2010
Die Deutsche Flugsicherung stellt nun auf Ihrer Webseite schnelle und einfache Informationen zur Genehmigung folgender Themen bereit:

MASSENAUFSTIEG VON KINDERLUFTBALLONS
Für Aufstiege von Kinderballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
  • in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
    - internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
    - Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
    - militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
  • von mehr als 500 Ballonen.

     

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AUFSTIEG VON FLUGLATERNEN
Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Fluglaternen“ (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon, ... ) werden für eine Freigabe nach §16a LuftVO folgende Angaben benötigt:
 
  • Kontaktdaten des Antragstellers
  • Adresse des Startortes
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Anzahl Fluglaternen
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