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| Genehmigung: Massenaufstieg von Luftballons + Aufstieg von Laternen |
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| Geschrieben von Eventtechniker.de | |
| 04.01.2010 | |
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Die Deutsche Flugsicherung stellt nun auf Ihrer Webseite schnelle und einfache Informationen zur Genehmigung folgender Themen bereit: MASSENAUFSTIEG VON KINDERLUFTBALLONS Für Aufstiege von Kinderballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
Mehr dazu AUFSTIEG VON FLUGLATERNEN Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Fluglaternen“ (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon, ... ) werden für eine Freigabe nach §16a LuftVO folgende Angaben benötigt:
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