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| Druckregelgeräte von Gasflaschen im gewerblichen Betrieb |
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| Geschrieben von Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gaststätten | |
| 01.06.2010 | |
Hier ist ein Profi gefragtBei einer gewerblich genutzten Flüssiggas-Flaschenanlage muss es ein Profi-Druckregelgerät sein. Das ist vorgeschrieben. Aus gutem Grund. Denn: Nur Profi-Druckregelgeräte haben eine Sicherheitseinrichtung gegen gefährlichen Druckanstieg.Die Sicherheitseinrichtung begrenzt den Gasdruck auf einen unkritischen Wert, wenn die normale Druckregelung ausfällt. Das ist ganz wichtig für die Sicherheit. Denn ein zu hoher Gasdruck kann z.B. eine Schlauchleitung reißen lassen oder eine Stichflamme im Verbrauchsgerät verursachen. Außerdem kann Gas aus einer Verschraubung entweichen. Übrigens: Die Montage der Flüssiggasanlage und die anschließende erstmalige Inbetriebnahme gehören ausschließlich in die Hände von Fachleuten. Was machen Druckregelgeräte?Druckregelgeräte haben die Aufgabe, den hohen Druck in der Gasflasche (z. B. bei 20 °C 8 bar) auf den niedrigen Arbeitsdruck im Verbrauchsgerät (in der Regel 50 Millibar) zu verringern und konstant zu halten. Das regelt ein federbelastetes System im Innern des Druckregelgeräts. Es lässt nur den vom Hersteller eingestellten Druck von 50 Millibar an das Verbrauchsgerät durch.Beispiele:Unten im Bild links: Profi-Druckregelgerät mit integrierter Überdruck-Sicherheitseinrichtung.Geeignet für die gewerbliche Nutzung von Flaschenanlagen im Freien und z. B. im Verkaufswagen (5-kg-, 11-kg- oder 33-kg-Flaschenanlagen, maximale Entnahmemenge = 1,5 kg/h). Unten im Bild rechts: Druckregelgerät ausschließlich für privat genutzte Flüssiggas-Flaschenanlagen; ohne Sicherheitseinrichtung; im Profi-Einsatz nicht erlaubt. ![]() Profi-Druckregelgerät (rot) mit integrierter Überdruck-Sicherheitseinrichtung und thermischer Absperreinrichtung: ![]() Geeignet für die gewerbliche Nutzung von Kleinflaschenanlagen in Räumen (z. B. 5-kg- oder 11-kg-Flaschenanlagen, maximale Entnahmemenge = 1,5 kg/h). Die thermische Absperreinrichtung ist bei Gasleitungsanlagen in Räumen vorgeschrieben. Sie sperrt im Brandfall die Gaszufuhr selbsttätig ab. Mehr Infos: BGN-Merkblatt „Sichere Verwendung von Flüssiggas in stationären Betrieben“ hier unter www.bgn.de Fragen zu Ihrer Flüssiggasanlage? Fon 0621 4456-3517 |













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