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Haftungs- und Rechtssicherheit für Betreiber, Veranstalter, Angestellte und Event-Manager in D PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von GvWD   
28.07.2008

„Es haftet immer eine natürliche Person und das sind die Vertreter von Gesellschaften sowie die Aufsicht führenden Personen bei Veranstaltungen“ sagt der Inhaber der GvWD (Gemeinschaft für veranstaltungsbezogene Weiterbildung und Dienstleistungen) Olaf Jastrob. Durch eine Gesetzesinitiative, die Versammlungsstättenverordnung, kurz “VStättVO“ und den Einsatz der GvWD erhalten die Inhaber, Geschäftsführer und Angestellten eine optimale Handlungs-, Haftungs- und Rechtssicherheit bei Veranstaltungen, im Besonderen in baulichen Anlagen wie zum Beispiel Hotels und Tagungshäuser.

Diese Verordnung ist eine gesetzliche Vorgabe mit vielen Vorteilen für verantwortliche und zukunftsorientierte ManagerInnen und Führungskräfte mit Weitblick in der Veranstaltungsbranche sowie im Hotel- / Gaststätten- und Discothekenbereich oder auch für Kommunen (Bürgermeister, Schul-, Bau- und Kulturamt) und technische Dienstleister. Kaum bekannt und mit großer Wirkung für die Betroffnen leistet Jastrob Pionierarbeit im Bereich Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Mit Vorträgen und viel Pressearbeit macht er die Vorteile der VStättVO publik und sorgt so dafür, dass die Berührungsängste mit dieser Verordnung geringer werden.

Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind, sowie Schank- und Speisewirtschaften.

Als einfache Faustformel kann man sagen, dass diese Verordnung unter folgenden Voraussetzungen in Gebäuden bzw. baulichen Anlagen anzuwenden ist:
  1. Zweihundert (200) Besucher
  2. Ab einer für das Publikum begehbaren Grundfläche von 200 qm
  3. In Gaststätten mit Stehflächen (z.B. Discotheken) ab einer begehbaren Grundfläche von 100 qm

 

Der Hauptvorteil der VStättVO ist, so Jastrob, dass es keine zufälligen Haftungsansprüche an die Führungskräfte oder das Personal (Aufsicht führende Personen) mehr gibt. Diese liegt eindeutig beim Betreiber, dem Veranstalter oder einem klar definierten Mitarbeiter, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und die Verantwortung entsprechend trägt. Der Betreiber trägt primär die Verantwortung und kann diese in weiten Teilen an den Veranstalter weiter geben. Er kann das Thema Haftung jedoch nicht ganz ausschließen, da er nach wie vor die Verantwortung für die Auswahl, Organisation und Überwachung trägt. Das persönliche Haftungsrisiko der Betreiber und Verantwortlichen, ggf. bis hinein in das Privatvermögen, lassen sich erheblich reduzieren, denn die Versammlungsstättenverordnung ist bei einer konsequenten und professionellen Umsetzung, ein Garant dafür, dass die Sicherheit bei Veranstaltungen bestmöglich hergestellt wird.Darüber hinaus halten sich zu erwartende Mehrkosten und zusätzliche Aufwendungen in Grenzen. Bei Veranstaltungen entstehende (Folge-) Kosten (Verunreinigungen, unnötiger Mehr-Arbeitsaufwand, Schäden, etc….) werden vorausschauend verhindert oder vom Verursacher getragen. Dies ist ein Resultat des bewussten Umganges mit den Gefahren und Risiken einer Veranstaltung resultierend aus den Vorgaben der VStättVo.

Dreh- und Angelpunkt sind dabei nicht nur die Bühnenfachkräfte wie zum Beispiel Veranstaltungsmeister, sondern im Besonderen die „Sachkundige Aufsichtsperson“.

 

Auf unterstem Gefahrenniveau hat der Gesetzgeber seit Schaffung der neuen Rahmen-VStättVO in §40 Abs.5 mit entsprechender Einweisung (d.h. z.B. Schulung „Sachkundige Aufsichtsperson“) eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen, die es vorher so nicht gab. Die Durchführung von Veranstaltungen wird im Vergleich zu der vorherigen Muster-VStättVO damit für Betreiber und Veranstalter erheblich vereinfacht und günstiger.

 

Die Veranstaltungsbranche und Veranstaltungen im Allgemeinen sind immer mit einer besonders umfangreichen Arbeit, auch zu ungewöhnlichen Zeiten und besonderen Risiken verbunden. Deshalb sagt Olaf Jastrob: „Die Versammlungsstättenverordnung ist eine gute Sache und unterstützt ManagerInnen in der Veranstaltungsbranche bzw. den relevanten Unternehmen und Kommunen Ihren Job professionell und umsichtig auszuführen.“

 

Die Dienstleistungen im Überblick
Die GvWD ist spezialisiert auf individuelle Schulungen, Workshops und Beratungen rund um die Versammlungsstättenverordnung und die Optimierung von betrieblichen Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft. Für die Betreuung von Veranstaltungen vermittelt Jastrob Bühnenfachkräfte wie zum Beispiel Meister für Veranstaltungstechnik.
Staatliche Förderung: Die GvWD, Olaf Jastrob nimmt den Bildungsscheck des Landes NRW entgegen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit die Seminarkosten um 50% zu reduzieren.
Veranstaltungsbezogene Dienstleistungen-
Betreuung und Beratung beim Neu- und Umbau von Versammlungsstätten -
Erstellen von Gefährdungsanalysen / Sicherheitshandbüchern / Handbüchern für Veranstaltungsleiter
Unterweisung Ihrer Mitarbeiter (UVV)-
Gefährdungsanalysen in Versammlungsstätten-
Betreuung von Veranstaltungen durch Bühnenfachkräfte

Weitere Themen wie Marketing-/PR- und betriebswirtschaftliche Seminare und Beratung für Firmen mit Event-Bezug auf Anfrage.
Das Kernprodukt der GvWD im Bereich Weiterbildung ist das Zertifikatsseminar:„Sachkundige Aufsichtsperson“ gemäß Muster-VStättVO 2005 bzw. der jeweiligen VStättVO nach Landesrecht und der BGV C1

 

Informationen zur GvWD erhalten Sie hier: www.GvWD.info

 

Ihr Kontakt: GvWD, Olaf Jastrob
Mozartstraße 16
50189 Elsdorf
eMail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst Web: www.gvwd.info Herr Olaf Jastrob
Geschäftsführung Tel.: 02274-700040Fax: 02274-700484

Letzte Aktualisierung ( 01.09.2009 )
 
 
 
 
http://www.vds-eventservice.de/