http://www.facebook.com/Riggingschule
 
http://www.chainmaster.de/
Home arrow Sicherheit arrow EventSafety arrow Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kerstin Klode   
05.03.2009
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten:
Betreiber stehen in der Pflicht


Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in
Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist die Sicherheit von Personen in
Versammlungsstätten, dies bedeutet, dass das Gefährdungsrisiko für Besucher
und Mitwirkende von Veranstaltungen zu minimieren ist. Für die Einhaltung dieses
Schutzzieles ist der Betreiber einer Versammlungsstätte verantwortlich. Vielen
Sportstättenbetreibern ist nicht bewusst, dass Sie Betreiber von
Versammlungsstätten sind, und welche Verantwortung sie aufgrund der VStättV
tragen.

Den gesamten Text können Sie hier lesen =>

Letzte Aktualisierung ( 01.09.2009 )
 
 
 
 
Vabeg PB Sicherheit