Report 3/2010 | BGN-Nachrichten für Hotels, Gaststätten und Schausteller
Auf diesen Notfall sollten alle gastronomischen Betriebe mit Außenplätzen auf Pontons, am Hafenbecken, See oder Fluss und auch Betriebe mit Bootsverleih richtig vorbereitet sein. Dazu müssen sie Rettungsmittel zur Verfügung stellen.
Rettungsringe/Rettungsbälle, eine mindestens 30 m lange, schwimmfähige Leine im Halter, die mit dem Rettungsring bzw. Rettungsball verbunden sein muss, und/oder eine Rettungsstange. Außerdem gehören zur Notfallausstattung: Anleitung zur Rettung und Wiederbelebung Ertrinkender, bei fehlender Versorgung mit Mobilfunk eine Notrufeinrichtung mit Hinweisschildern. Die Mitarbeiter müssen in der Handhabung der Rettungsgeräte unterwiesen sein.
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| Merkblatt »Einsatz von Rettungswesten« |
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| Anforderungskatalog und Handlungshilfe |
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Quelle: BGN
http://www.bgn.de/10011/33659
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