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Immer beliebter werden sogenannte Skylaternen oder auch Himmelsballone, Kong-Ming-Laternen, Wunschballone genannt.
Die Nachfrage und Beliebtheit aber auch die Sicherheit von Personen und Sachen gilt es zu beachten!
Diese werden bevorzugt auf Veranstaltungen, oder privaten Feiern, nachts entzündet.
Daten & Fakten zu den Objekten:
- Große Objekte mit Abmessungen von teils über einem Meter Höhe
- Flughöhe 100 - 500m
- Reichweite je nach Windgeschwindigkeiten bis zu 1-2km
- Objekt besteht meist aus weißen, brennbaren Papier-ähnlichem, recycelbaren Material, sowie einer Brennpaste als Antriebsmittel.
Funktion:
Durch das Feuer, wird wie bei einem Heißluftballon die Luft in der Laterne/ dem Ballon erwärmt. Da warme Luft thermisch bedingt nach oben steigt, beginnt das Objekt durch die kältere Aussenluft der Umwelt zu steigen.
Das Objekt landet in der Regel wenn die Flamme erloschen ist, oder in seltenen Fällen, wenn das Objekt durch Wind zu Boden gedrückt wird, oder auch, wenn der Flugkörper durch die Flamme abbrennt, und rasch zu Boden fällt. Ein Abbrand des Flugkörpers ist sehr selten, jedoch nicht unmöglich, wie die Praxis bereits bewiesen hat.
Rechtslage:
Grundsätzlich erfordert die Luftverkehrs-Ordung vom Bundesministerium für Verkehr (Deutschland) die Erlaubnis:
LuftVO § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
...
5.der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
...
Weitere meist Ländervorschriften untersagen das steigen lassen von unbemannten Ballonen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brenn- Antriebsstoffen.
Gefahrenanalyse:
1. Durch die enorme Größe kann das fliegende Objekt als Gefahr erkannt werden, und schwerwiegende Folgen und Unfälle auslösen. Hierzu zählen insbesondere Straßenverkehr, Luftverkehr, Schiffsverkehr etc., Einflug in schützenswerte Anlagen und Bauten (Kernkraftwerk, Großveranstaltungen, Industrieanlagen etc.)
2. Das Flugobjekt mit seiner unkontrollierten Feuerstelle kann Brände verursachen. (Beispiel: Scheunen, trockene landwirtschaftliche Flächen, abgemähtes Gras, Stroh, Waldbrandgefahr etc.)
Fazit:
Eine unsachgemäße Verwendung kann schwerwiegende Folgen haben. Durch die immer häufigere Anwendung und steigende Beliebtheit, vor allem durch nicht unterwiesene Personen bzw. Laien können und werden in absehbarer Zeit Unfälle passieren, welche dann ein schnelles Handeln der Behörden zur Folge haben wird.
Schnell werden Gesetze die Verwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, da die Gefahr durch Größe, Feuer zu hoch eingestuft wird.
Es bleibt zu empfehlen, diese Skylaternen nur fliegen zu lassen, wenn eine Genehmigung besteht, und eine Gefahrenanalyse sowie ein Sicherheits- und Umweltkonzept erstellt werden, also sachkundiges Personal mit dem Fliegen beauftragt wird.
Um dem großen öffentlichen Interesse zu genügen, empfehlen wir Privatpersonen, solche Laternen auf Veranstaltungen fliegen zu lassen, wo sich der Veranstalter um die Genehmigung und Sicherheit kümmert.
Somit können Sie auch nach dem Fliegen lassen in Ruhe schlafen, ohne einem schweren Gefühl im Magen, "wo sich wohl die Laterne nun befindet".
Als Anregung für solche Flugveranstaltungen sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Freiflächen am Abflugort
- Hindernisse und Brandgefahren im Umkreis analysieren
- Polizei ebenso über Abflug informieren (Oft werden die Objekte als Ufos erkannt)
- Feuerwehr unterrichten und evtl. mobile Brandwachen einrichten
- Verkehrswege, Strommasten, schützenswerte Bauten und andere Gefahren aufdecken und Maßnahmen ergreifen
- Die Entsorgung (Umweltkonzept) ermöglichen (Brandpaste, Behälter, Papier etc.)
- Waldbrandgefahr beachten
- Wasser- oder und Naturschutzflächen beachten
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
www.Vabeg.com
Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH
86609 Donauwörth
Tel.: 0906/ 999 88 90
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