Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
Im Februar:
Sachkundige Aufsichtsperson
In den meisten Bundesländern ist mittlerweile die Musterversammlungsstättenverordnung in eine entsprechende Versammlungsstättenverordnung (VStättV) umgesetzt worden. Sie gilt bis auf geringe, im Vorschriftentext bezeichnete Ausnahmen für Versammlungsräume, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen und für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Die in der VStättV enthaltenen Bestimmungen zum Betrieb der Versammlungsstätte sind ohne Übergangszeiten auch in bereits bestehenden Versammlungsstätten umzusetzen. Die neue VStättV haben viele Betreiber und Unternehmer zum Anlass genommen, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen zu überprüfen.
Besonders bei kleinen Veranstaltungsstätten in Bürgerhäusern oder in Schulen entstehen dabei häufig Fragen zur Anwesenheitspflicht von fachkundigen Personen.
Für Betreiber von Spiel- und Szenenflächen in Schulen, Mehrzweckhallen und Bürgerhäusern ist es durch das Konzept dieses Seminars leichter, die notwendige Beaufsichtigung der laufenden Arbeiten zu gewährleisten.
Durch die Qualifizierung der Beteiligten zu so genannten Sachkundigen Aufsichtspersonen können diese dann in einem vor der Veranstaltung festgelegtem Rahmen Proben beaufsichtigen und einfache Aufführungen, bei denen keine szenischen Veränderungen vorgenommen werden, durchführen (nach Freigabe der Szenenfläche durch einen Meister oder eine Fachkraft).
Durch Kooperation mit einer Bühnen- und Studiofachkraft bzw. eines Meisters für Veranstaltungstechnik ist gewährleistet, dass eine qualifizierte Unterstützung und erforderlichenfalls auch eine Vor-Ort Betreuung der Veranstaltung durch Bühnen- und Studiofachkräfte erfolgt.
Die Deutsche Event Akademie bietet die Qualifizierung zur Sachkundige Aufsichtsperson im Rahmen eines
3-tägigen Seminars an. Diese erfolgt i.d.R. in den Räumen der Akademie, kann jedoch auf Anfrage gerne auch in Form von Inhouseschulungen bzw. Schulungen für einzelne Städte erfolgen!
Inhalte:
§ Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten
§ Grundkenntnisse der wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Theaterbereich
§ Beurteilung von Gefährdungen
§ Schutzziele
§ Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
§ Praktische Übungen auf der Bühne
§ Einsatz von Sachkundigen Aufsichtspersonen
§ Unterweisung von Mitarbeitern
§ Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson
Zielgruppe:
§ HausmeisterInnen in Mehrzweckhallen, Schulen und Bürgerhäusern
§ LeiterInnen von Kulturämtern und Schulverwaltungen
§ LehrerInnen, die eine Theater-AG leiten
§ SchulleiterInnen
§ Ehrenamtliche Theater und Freilichtbühnen
Dozenten: Anke Lohmann, Hartmut Starke, NN
Dauer: 3 Tage
Termine: 08.-10.02. und 09.- 11.08.2010
Sie investieren: 450,- zzgl. USt.; VPLT-/ EVVC-Mitglieder erhalten 10% Rabatt!
Inhouseschulungen bzw. Schulungen für einzelne Städte auf Anfrage!